Zuschuss der Pflegeversicherung und/oder Krankenkasse

Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen finanziell an Badewannen mit Tür oder an Ihrem Badelifter. Ob Ihnen ein Zuschuss zusteht, prüfen wir gern für Sie. Zu Ihrer Information finden Sie hier einige Details zum Pflegekostenzuschuss.

Die Pflegekassen unterstützen in bestimmten Fällen den Kauf und auch den Einbau einer Badewanne mit Tür oder eines Badelifters mit bis zu 4000 Euro. Liegt bereits eine Pflegestufe vor, stehen die Chancen für einen Zuschuss für Ihren Umbau sehr gut. BadeWolke hilft Ihnen bei dem Antragsverfahren!

Warum gibt es einen Zuschuss?

Am 01.01.1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) wurde als 11. Buch in das Sozialgesetzbuch (SGBXI) eingegliedert. Im Wesentlichen unterteilen sich die Leistungen in solche zur häuslichen Pflege und Leistungen zur stationären Pflege.

Beantragt werden diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Pflegeversicherung versichert. Dieses gilt auch für freiwillig Versicherte Mitglieder einer Krankenversicherung. Der Zuschuss beruht auf der gesetzlichen Grundlage: Versorgung des Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen § 40 (4) SGB XI (27.12.2003 (BGB1. I S. 3022) “(4).

Demnach können Pflegekassen hilfreiche finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren. Dieses trifft zum Beispiel zu, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Oder auch wenn durch einen Umbau eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt wird.

Abhängig vom Einkommen des Antragstellers und der Umbaukosten wird ermittelt, ob und in welcher Höhe der Zuschuss in Höhe von maximal 4000 Euro gewährt wird. Der Austausch der Badewanne darf von der Pflegekasse für die eigene Wohnung oder den eigenen Haushalt, in dem der Antragsteller lebt, bezuschusst werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Umbauten die Zustimmung des Wohnungseigentümers oder Vermieters benötigen. Unter Umständen ist auch die Genehmigung der Baubehörde nötig. Für die Zustimmung und Genehmigung sind Sie selbst als Antragsteller verantwortlich. Sie können anhand einer Vollmacht auch eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Wie bekommen Sie den Pflegekostenzuschuss?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) spricht eine Empfehlung für die Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfelds aus und gibt diese an Ihre Pflegekasse weiter. Die Pflegekasse nimmt dann Kontakt zu Ihnen zwecks einer Beratung auf. Eine ärztliche Verschreibung ist dafür nicht erforderlich. Sie sollten rechtzeitig vor dem Beginn des Umbaus zusammen mit einem Kostenvoranschlag den Zuschuss beantragen. Die Pflegekasse darf nur Zuschüsse genehmigen, wenn kein anderer Leistungsträger (Beispiel: Versorgungsamt, Unfallversicherungsträger) diese zu erbringen hat.

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